Urheberrecht

In den letzten Jahren werden häufig Privatpersonen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das so genannte filesharing angeschrieben. Hierbei werden Urheberrechtsverletzungen mit zum Teil überhöhten Schadenersatzansprüchen behauptet. Die so genannten „Abmahn-Rechtsanwälte“ legen regelmäßig eine Unterlassungserklärung vor, die für die in Anspruch genommenen Personen häufig nachteilige Passagen aufweisen. Hier sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Ich helfe gerne, Ansprüche solcher Art abzuwehren. Sollten Sie eine Software entwickelt oder Fotos, Texte, Musik, Kunstwerke im weiteren Sinne geschaffen haben und sich einer Nutzung durch Unbefugte ausgesetzt sehen, so helfe ich Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Urheberrecht schützt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst und gewährt dem Urheber, gleichgültig, ob es sich um ein Werk der bildenden Kunst oder ein Software-Programm handelt, entsprechende Rechte auf Abwehr und Unterlassung bzw. Schadenersatz. Allein der Urheber kann entscheiden, wem er Nutzungsrechte einräumt und wer sein Werk benutzen darf. Haben Sie zum Beispiel ein Musikstück komponiert und wird dieses ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht, so sind Ihre Rechte verletzt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.