Vorsorgevollmacht

Gerne beraten wir Sie bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht. Eine solche sollten Sie verfassen, wenn Sie befürchten, wegen einer Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Tritt dieser Fall ein, ohne dass Sie eine entsprechende Vorsorgevollmacht gefertigt haben, kann es sei, dass das Gericht eine Ihnen unbekannte Person zu Ihrem Betreuer ernennt , zu der Sie ggf. kein Vertrauen haben.

Wir helfen Ihnen gerne, eine Ihren Wünschen angemessene und rechtlich gesicherte Regelung zu treffen.