Forderungseinzug / Inkasso

Sollten Sie als Unternehmer Ware geliefert oder Ihre Dienstleistungen erbracht haben, ohne dass Sie Ihre leistungsgerechte Bezahlung erhalten haben, helfen wir Ihnen gern, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sollten auch Ihre Geschäftspartner regelmäßig die Zahlungsfristen überzogen und hierbei unberechtigt Skonto berechnet haben, können sie dies ggf. zurückfordern. Reagiert Ihr Schuldner auf keine Ihrer Mahnungen, können wir Ihnen in all diesen Fällen weiterhelfen. Insbesondere wird häufig bei grenzüberschreitendem Warenverkehr übersehen, dass das UN – Kaufrecht häufig von dem BGB / HGB abweichende Vorschriften enthält. Hier kann sich eine Überprüfung häufig lohnen.